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BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 16/07 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Speyer, 30.06.2006 - S 8 KR 716/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - L 5 KR 205/06
- BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 16/07 B
- BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - L 5 KR 205/06
Auszug aus BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 16/07 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 2007 - L 5 KR 205/06 - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
- BSG, 17.10.2007 - B 3 KR 14/07 B Dazu hätte dargelegt werden müssen, dass das Krankenhaus im Jahre 2003 (und nicht erst im Jahr 2004, wie das Parallelverfahren B 3 KR 16/07 B zeigt) organisatorisch, personell und von der Sachausstattung her auf ambulante Operationen eingestellt war und solche Operationen auf Kosten der Krankenkassen auch durchgeführt hat, sodass sich das Unterlassen der Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V nicht als bewusste Entscheidung, sondern als reines Versehen darstellt und ein bereicherungsrechtlicher Anspruch, der nach der Rechtsprechung des 3. und 6. Senats des BSG bei Verstößen gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Vorschriften des Leistungserbringerrechts - insbesondere bei Tätigwerden außerhalb des danach eröffneten Tätigkeitsbereichs - grundsätzlich ausgeschlossen ist, hier ausnahmsweise in Betracht kommt, wie es in der Entscheidung vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - (…BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1) der Fall war.